1. An- und Abreise, Übergabe der Mieträume
Die Mieträume stehen am Tag des Mietbeginns (Anreisetag) ab 15:00 Uhr zur Verfügung und sind am Tag des Mietendes (Abreisetag) spätestens um 10:00 Uhr zu übergeben. Abweichende individuelle Vereinbarungen sind möglich. Das Büro ist in der Regel zwischen 15:00 bis 16:00 Uhr besetzt, bei späterer Ankunft ist die Anreisezeit ist mit dem Vermieter am Anreisetag telefonisch abzustimmen.
Die Mieträume werden in einwandfreiem und sauberem Zustand übergeben. Etwaige bei Übergabe vorhandene Mängel sind spätestens am ersten Werktag nach der Anreise beim beauftragten Vermieter geltend zu machen. Die Mieträume sind in mangelfreiem sauberem Zustand zurückzugeben. Der Mieter hat etwaige Schäden am Inventar und den Mieträumen zu ersetzen. Für Spätanreisen ab 19:00 Uhr wird eine Aufwandsentschädigung von 20,- Euro berechnet. Bei dem Verlust eines Schlüssels der Schließanlage muss das ganze Schloss gewechselt werden, hierfür werden 100,- Euro berechnet.
2. Nutzung der Mieträume und Rücksichtnahme
Der Mieter wird die Mieträume nur im Rahmen des Vertragszwecks benutzen und Rücksicht auf die Belange der Mitbewohner nehmen. Er verpflichtet sich, die aushängende Hausordnung zu beachten. Das Mitbringen von Haustieren (10,- Euro/Nacht) ist mit dem Vermieter abzustimmen und im Einzelfall gestattet. Das Abstellen von Gegenständen im Hausflur, insbesondere von Fahrrädern, ist nach der Hausordnung untersagt.
3. Bettwäsche und Handtücher
Bettwäsche und Handtücher können auf Wunsch vom Vermieter zum Preis von 8,- Euro (Bettwäsche) bzw. 6,- Euro (2 x Handtücher) pro Person zur Verfügung gestellt werden. Bei einer Übernachtungsdauer ab 14 Tagen stellen wir Ihnen die Bettwäsche und Handtücher kostenlos zur Verfügung.
4. Kfz-Stellplatz
Bei Bedarf eines Kfz-Stellplatzes erkundigen Sie sich bitte beim Vermieter nach freien Kapazitäten bzw. Stellplatzmöglichkeiten in der Nähe. Hauseigene Stellplätze sind nur in eingeschränkter Anzahl vorhanden, der Preis beträgt 8,00 Euro/Übernachtung. Eine Gewährleistung für etwaige Beschädigungen auf den hauseigenen Stellplätzen ist ausgeschlossen.
5. Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet nicht für eingebrachte Sachen. Im Übrigen ist die Haftung des Vermieters – soweit gesetzlich zulässig – auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
6. Salvatorische Klausel
Sollten Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen davon unberührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich für diesen Fall, eine Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages entspricht. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend, falls der Vertrag eine Lücke enthalten sollte.